Hochschule Fresenius fordert Berufsgesetz für Osteopathie

In einem detaillierten Positionspapier stellen die damalige Vizepräsidentin der Hochschule Fresenius, Prof. Dr. Stephanie Heinecke, Prof. Dr. Thomas Wolf, Dekan des Fachbereichs Gesundheit & Soziales und Prof. Dr. Elmar Peuker, programmverantwortlicher Studiendekan des Bachelorstudiengangs Osteopathie, die Notwendigkeit einer berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie in Deutschland dar.

Die Hochschule macht klar, dass die derzeitige Situation ohne geregelte Ausbildung und ausschließlich einer Heilpraktikerprüfung als qualitätssicherndem Instrument nur als „absolut unzeitgemäß und fachlich nicht substantiiert“ bezeichnet werden muss.

„Weder stellt die Heilpraktikerüberprüfung eine Qualitätssicherung für die Osteopathie dar, noch ist es nachvollziehbar, dass Absolvent:innen eines in Deutschland akkreditierten Masterstudiums im Anschluss einer fachfremden Prüfung unterzogen werden und anschließend lediglich zum Führen der Bezeichnung „Heilpraktiker“ befugt sind“, werden die Professoren deutlich. Detailliert wird weiter ausgeführt, dass in den Osteopathie-Curricula umfängliche medizinische Grundkenntnisse, die zu einer differenzierten Diagnostik und Behandlung befähigen und abwendbar gefährliche Verläufe erkennen lassen, enthalten seien. Aufgrund der hohen Ausbildungsqualität sei ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium der Osteopathie somit eine geeignete Qualifikation für die Berufsausübung als Osteopath/in.

Folgerichtig fordert die Hochschule deshalb den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, die bislang obligatorische Heilpraktikerprüfung für Absolventen einer akademischen Osteopathieausbildung abzuschaffen sowie das Führen der Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin und die Berufsausübung gesetzlich zu regeln und damit zu legalisieren.

„Wir begrüßen die Forderungen der Hochschule Fresenius an den Gesetzgeber ausdrücklich“, teilt die Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland, Prof. Marina Fuhrmann, mit. Eine berufsgesetzliche Regelung sei längst überfällig.

„Angesichts von über 19 Millionen Bundesbürgern, die bereits in osteopathischer Behandlung waren, ist es niemandem mehr zu erklären, warum es bis heute keinen wirksamen Patienten- und Verbraucherschutz gibt. Dies ist nur durch ein entsprechendes Berufsgesetz möglich“, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann.

Gut zu wissen:

Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.

Weitere Informationen: Verband der Osteopathen Deutschland e.V, Wilhelmstraße 42, 65183 Wiesbaden, Telefon: 0 611 / 5808975 – 0

www.osteopathie.de