Wie wählen blinde Menschen frei und geheim?

Silke Hoffmann, Wahlkoordinatorin im BVN, mit Stimmzettelschablone und Stimmzettel-CD's zur LTW 2022 - Foto: BVN

Zur Landtagswahl am 09.10.2022 können blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Niedersachsen wie schon bei den vorangegangenen Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen Stimmzettelschablonen einsetzen. Die für ganz Niedersachsen einheitliche Wahlschablone mit 16 ausgestanzten Löchern ermöglicht seheingeschränkten Menschen, ohne Hilfe Sehender ihr Kreuz für die Erst- und für die Zweitstimme zu setzen.

Alle Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V. (BVN) werden per Post mit einer Schablone zu ihrem jeweiligen Wahlkreis kostenlos versorgt. Der Schablone liegt der aufgelesene Stimmzettel als Audio- CD bei. Diese enthält außerdem eine allgemeine Einführung zur Handhabung der Schablone, anschließend werden zunächst die Kandidatinnen und Kandidaten des jeweiligen Wahlkreises der Reihe nach vorgestellt, danach die Parteien, die zur Wahl für die Zweitstimme antreten.

Auf Anfrage erhalten auch blinde und hochgradig sehbehinderte Nichtmitglieder aus Niedersachsen unter Angabe ihres Wahlkreises das Paket mit Schablone, den Erläuterungen und dem aufgelesenen Stimmzettel – ebenfalls kostenlos.

Inhaber der Schablone können diese zur Briefwahl einsetzen, sie können sie aber auch mit in ihr Wahllokal nehmen. Bei Fragen zur Wahlschablone oder bei deren Bestellung durch Nichtmitglieder wenden Sie sich direkt an den Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., Tel. 0511 5104-0 oder per E-Mail an silke.hoffmann@blindenverband.org

– Eine Pressemitteilung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V. –