Vogelgrippe: Ab Mittwoch Aufstallungspflicht!

Nachdem sich ein neuer Fall der sogenannten Vogelgrippe bei einem Wildvogel in der Region bestätigt hat, ordnet die Region die Aufstallungspflicht in den Umlandkommunen der Region Hannover an. Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt. In ihrem Zuständigkeitsgebiet hat die Region 2.400 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 497.000 Tieren (Hühner, Puten, Enten und Gänse) registriert. Nach der Verfügung der Region dürfen Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere ab Mittwoch, 24. März, nicht mehr im Freien, sondern nur noch im Stall oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung halten. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

„Die Stallpflicht ist ein wichtiges Mittel zum Schutz der Tiere vor einer Infektion“, so Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Fachbereich Gesundheit der Region. Wichtig sei aber auch die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen wie die Desinfektion, der Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten der Ställe und die sichere Lagerung von Einstreu und Futtermitteln, um einer Ausbreitung der Vogelgrippe in der Region entgegenzuwirken.

Zur Früherkennung einer möglichen Seucheneinschleppung gibt es beispielsweise für Hühner besondere Regeln: Falls in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent der Tiere sterben oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auftreten, muss ein Tierarzt oder eine Tierärztin hinzugezogen werden, um die Vogelgrippe als Ursache auszuschließen. Bei Betrieben mit bis zu 100 Tieren liegt die Grenze der Verlustraten bei drei oder mehr Tieren.

Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Bereits am 21. November 2020 und am 8. März 2021 hatte die Region jeweils anlässlich eines bestätigten Falles von Vogelgrippe bei Wildvögeln am Steinhuder Meer und an den Koldinger Teichen die Aufstallungspflicht in einzelnen Gebieten in der Region verfügt. Nach dem dritten Nachweis des H5N8-Virus eines toten Wildvogels am Spreewaldsee weitet die Region die Aufstellungspflicht nun vorsorglich auf das gesamte Regionsgebiet aus. Die Allgemeinverfügung ist im Netz abrufbar unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dringend gebeten, sich bei dem Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Telefon: (0511) 616-23985 zu registrieren, sofern sie dies noch nicht gemacht haben.