Garbsen: Bibliothek, Archiv und Hallen weiter geschlossen

Die städtischen Einrichtungen Hallenbad Planetenring, Kulturhaus Kalle, Stadtbibliothek und das Stadtarchiv bleiben wegen der neuen Corona-Verordnung mindestens bis zum Jahresende geschlossen. Die städtischen Sporthallen sind für den Vereinssport, gemeint sind Freizeit- und Amateursport, ausnahmslos gesperrt.

Sämtliche Veranstaltungen im Kulturhaus Kalle werden abgesagt. Den Unterricht der Musik- und Kunstschule bietet die Stadt Garbsen als öffentlicher Bildungsträger mit ausdifferenziertem Hygienekonzept in Einzel- und Kleinstgruppen weiter an. Der Elementarunterricht (musikalische Früherziehung und Musikzwerge) findet bis zum Ende der Weihnachtsferien nicht statt. Auf Präsenzveranstaltungen wie Konzerte, Schülervorspiele, Ausstellungen und Vorträge wird verzichtet.

Dass die Stadtbibliothek bis auf weiteres geschlossen ist, bedeutet nicht, dass keine Bücher oder andere Medien zurückgebracht oder entliehen werden können. Das Team ist wie im November weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Der bewährte Bestell- und Abholservice wird weiter angeboten. „Wir werden die Leihfristen erneut entsprechend über den Schließungszeitraum verlängern. Die neuen Fristen werden bereits in neuen Jahr liegen. Gebühren fallen nicht an“, sagt Bibliotheksleiterin Sabine Eilers. Vorbestellte und reservierte Medien bleiben unverändert gespeichert. Nach der Wiedereröffnung wird der Ausleihbetrieb exakt fortgeführt.

Das Stadtarchiv ist für den Besucherbetrieb gesperrt. Anfragen per E-Mail, Post oder Telefon werden weiterhin bearbeitet. Die Gruppenräume im städtischen Gebäude an der Lehmstraße sind für Vereins- und ähnliche Veranstaltungen gesperrt.

Das Kulturbüro sagt die Vorstellungen „Moby Dick“ sowie „Die Schneekönigin“ und „Weihnachtsmann vergiss mich nicht“ ab. Die Vorstellung „Wer hat Angst vorm weißen Mann“ am 30. Januar wird ersetzt durch das in einer Doppelvorstellung zu sehende Stück „Offene Zweierbeziehung“, da bei dem ursprünglich geplanten Stück die Abstands- und Hygieneregeln auf der Bühne nicht eingehalten werden können.