Hinweise der Region zu Maskenpflicht und Schuleingangsuntersuchungen

Maskenpflicht:

Aktuell gilt: Überall dort, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen (Niedersächsische Landesverordnung, § 2 Abs. 2 Satz 2). In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte besteht außerdem immer eine Maskenpflicht.

 

Schuleingangsuntersuchungen:

Aufgrund der hohen Fallzahlen von Corona-Neuinfektionen unterstützen seit Anfang November alle ärztlichen Teams der Region Hannover vorübergehend die Arbeit im Infektionsschutz. Damit finden auch reguläre Schuleingangsuntersuchungen derzeit nicht statt, die Untersuchungen für Kinder mit besonderen Förderbedarfen werden aktuell aber fortgesetzt. Familien, Schulen und Kitas können dazu Kontakt mit dem Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Region aufnehmen. Ebenfalls fortgesetzt wird der Einsatz des kinderärztlichen Teams der Region Hannover in der Sprechstunde für Kinder ohne Krankenversicherung im Haus der Caritas.
„Schuleingangsuntersuchungen sind absolut wichtig. Die Unterstützung im Infektionsschutz, um das steigende Pandemiegeschehen bestmöglich einzudämmen, hat aktuell allerdings oberste Priorität. Die Kinderärztinnen helfen dabei mit, die vielen neuen Fachkräfte für die Corona-Fallbearbeitung einzuarbeiten. Ich hoffe, dass die Schuleingangsuntersuchungen noch in diesem Jahr fortgesetzt werden können“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover