Maskenpflicht in Unternehmen

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständige Infektionsschutzbehörde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen in Gebäuden, in denen gearbeitet wird, beschlossen. D.h. Mitarbeiter und Besucher müssen den Mund-Nasen-Schutz zwar nicht am Schreibtisch tragen, aber z.B. in Treppenhäusern, Fluren oder anderen Orten, wo mehrere Personen zusammen kommen.

Die Pflicht gilt ab Donnerstag, 22. Oktober 2020.

Kitas & Schulen bleiben von dieser verstärkten Maskenpflicht ausgenommen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und praktiziert wird.