Wohnen im Eigentum: Maklerprovision – Bestellerprinzip ist der richtige Weg für mehr Wettbewerb

„Wer bestellt, soll bezahlen.“ Mit der Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien will Bundesjustizministerin Barley nun Verbraucher entlasten.  Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung des Bestellerprinzips, denn es wird die hohen Kaufnebenkosten reduzieren, die Käufer von den teilweise horrenden Maklerkosten entlasten und den Wettbewerb fördern. WiE führte bereits 2006 eine Studie über Höhe und Verhandlungsspielräume bei der Maklercourtage durch und fordert seitdem gesetzliche Maßnahmen zur Reduktion der starren Courtage-Forderungen. Der Markt schafft keinen Wettbewerb.

 

Käufer haben keine Verhandlungsmacht

Bundesweit fallen, gemäß der sogenannten ortsüblichen Maklercourtage, Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent inkl. MwSt. an. Damit liegt Deutschland in der europäischen Spitzengruppe. In etlichen Bundesländern wie z.B. Berlin, Hamburg oder Brandenburg ist die Courtage vollständig von den Käufern zu tragen – so fordern es die Makler und ihre Verbände. In diesen Bundesländern fällt bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro eine Maklerprovision von 28.560 Euro an. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel NRW und Bayern ist die Courtage zumindest theoretisch mit jeweils 3,57 Prozent inkl. MwSt. zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer zu zahlen.

„Eigentlich ist es erstaunlich, dass diese Provisionssätze dauerhaft so gezahlt werden“, erklärt Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum. „Denn die Maklercourtage ist keine Gebühr, sondern Verhandlungssache.“ Aber faktisch verfügen Wohnungskäufer in angespannten Wohnungsmärkten, in denen 80 Prozent aller Wohnungen über Makler angeboten werden, über keine Verhandlungsmacht. Wollen sie Haus oder Wohnung kaufen, müssen sie die Provisionsforderungen akzeptieren. „Falls Verhandlungen für Käufer überhaupt möglich sind, beginnen sie auf einem hohen Niveau“, so Heinrich Die höchsten Provisionen werden demnach in den Bundesländern gezahlt, in denen ausschließlich die Käufer zahlen.

 

Bestellerprinzip ist der richtige Weg zur Entlastung der Käufer und für mehr Wettbewerb

Bereits seit 2006 fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum, auf Grundlage der Erkenntnisse zementierter Courtagesätze und fehlender Verhandlungsspielräume in einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geförderten Studie, die immer noch aktuell ist, gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Maklercourtage und eine gerechtere Verteilung der Maklerkosten. Der Markt reguliert sich nicht selbst. „Über Jahrzehnte haben es die Makler und Ihre Verbände mit der sogenannten ortsüblichen Courtage verstanden, einen Schutzraum um ihre Provision zu ziehen“, fasst Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE, zusammen. Sollen nun die angespannten Wohnungsmärkte entlastet und der Erwerb von Wohneigentum für Familien und nicht finanzstarke Menschen finanziell erleichtert oder überhaupt möglich werden, dann ist die gesetzliche Einführung des Bestellerprinzips der richtige Weg (neben der Senkung der Grunderwerbssteuer).

Als Gegenargument wird seitens der Wohnungswirtschaft häufig angeführt, dass die Einführung des Bestellerprinzips zu erhöhten Kaufpreisen führen wird, da die Verkäufer dann die Provision auf den Kaufpreis umlegen werden. WiE widerspricht dieser Einschätzung. Verkäufer sind in einer stärkeren Verhandlungsposition als Käufer, zumal sie gleichzeitig mit mehreren Maklern über die Provisionshöhe verhandeln können. Es ist sicher, dass es mit der Einführung des Prinzips „Wer bestellt, der bezahlt“ – dies werden auch weiterhin mehrheitlich die Verkäufer sein – zu einem echten Wettbewerb zwischen den Maklern kommen wird, der eine dauerhafte Senkung der Courtage bewirkt. Denn die Makler sind am Auftrag zum Haus- oder Wohnungsverkauf interessiert und die Verkäufer an einer Senkung der Maklerkosten, um den Hauspreis nicht unnötig zu erhöhen.

 

Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de