Tipp des DMB Hannover e.V.: Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft

Wird eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet und ist das für den Vermieter ohne weiteres ersichtlich, hat die Wohngemeinschaft das Recht, einzelne WG-Mitglieder auszuwechseln.

Das bedeutet nach Darstellung des DMB Hannover e.V. der Vermieter muss einer beabsichtigten Auswechslung der Mieter zustimmen, er muss die Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds aus der Wohngemeinschaft und die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Wohngemeinschaft akzeptieren.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (65 S 314/15) ist hierzu eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht erforderlich. Es genüge, wen dem Vermieter die Wechselabsicht angezeigt wird. Er könne dem Auswechseln eines WG-Mitgliedes nur in Ausnahmefällen widersprechen, zum Beispiel wenn in der Person des neuen Mieters ein wichtiger Grund vorliegt. Die fehlende Zahlungsfähigkeit des neuen Mieters, gerade im Vergleich zu dem ausscheidenden Mieter, könne ein derartiger Grund sein.

Der DMB Hannover e.V. empfiehlt beim Abschluss des Mietvertrages darauf zu achten, dass auf der Mieterseite vermerkt wird, dass eine Wohngemeinschaft anmietet und einzieht. Ohne einen derartigen Hinweis bzw. wenn der Vermieter gar nicht weiß, dass es sich bei seinen Mietern um eine Wohngemeinschaft handelt, gilt der Grundsatz: Mehrere Mieter, die zusammen einen Mietvertrag abschließen, können auch nur gemeinsam kündigen. Das Auswechseln einzelner Mieter bzw. WG-Mitglieder ist gegen den Willen des Vermieters dann nicht möglich.