Böller, Raketen und Feuerwerk gehören an Silvester für viele dazu. Doch alle Jahre wieder verursachen Feuerwerkskörper Personenschäden und solche an Gebäuden und in Wohnungen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat für Haus- und Wohnungseigentümer die wichtigsten Regeln und Tipps zusammengestellt.
Welche Auflagen es gibt:
- Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester gezündet werden – von 0 Uhr am 31. Dezember bis 24 Uhr am Neujahrstag. Allerdings gelten in manchen Städten und Gemeinden andere Zeiten. Informationen hierzu werden in der Lokalpresse veröffentlicht.
- In der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Kirchen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerkskörpern gesetzlich verboten. Außerdem gelten lokale Regelungen – so haben manche Kommunen in ihrer Altstadt das Feuerwerk komplett untersagt.
- In Treppenhäusern, Fluren oder auf Balkonen darf nicht gezündelt werden, auch nicht vom Balkon aus oder vom Fenster heraus. Selbst bei sogenannten Tischfeuerwerken ist ein Abbrennen in der Wohnung nicht immer ausdrücklich erlaubt, deshalb sollte man sich unbedingt an die Gebrauchsanweisung halten.
- Ansonsten gilt: Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen will, muss das mit Sorgfalt und Voraussicht tun und einen Platz wählen, „von dem aus fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können” (Oberlandesgericht Stuttgart, 9.2.2010, Az.10U116/09). Selbst gebaute Raketen sind generell verboten. Kinder und Jugendliche dürfen nur bestimmte, für sie freigegebene Produkte zünden.
Was bei Regelverstößen droht:
Bei Regelverstößen gelten die Bußgeldkataloge der Bundesländer. So droht beispielsweise fast überall eine „Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €“, wenn ein „nicht zertifizierter Knaller (z.B. ‚Polen-Böller‘) verwendet, betrieben oder hergestellt“ wird (mehr zu den Bußgeldern). Das ist vor allem dann ein zusätzliches Risiko, wenn tatsächlich etwas passiert und etwa die Feuerwehr in Aktion treten muss.
Wichtig zu wissen ist auch, dass viele Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit nicht haften. Wer böllert, sollte daher bei Feuerwerkskörpern unbedingt stets die Gebrauchsanweisungen lesen – und genau einhalten.
Und aufgepasst: Wer andere, zum Beispiel mitfeiernde Gäste, nicht davon abhält, Feuerwerkskörper zu zünden und zum Beispiel vom Balkon zu werfen, obwohl es gefährlich ist, macht sich möglicherweise mitschuldig, wenn es dann zu einem Schaden kommt. So stellt es das Oberlandesgericht Köln fest (23.2.2000, Az. 11 U 126/99).
Welche Versicherungen Schäden abdecken:
Verursacht eine Rakete trotz aller Sorgfalt Schäden am Haus, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür auf. Ist unbekannt, wer den Feuerwerkskörper abgefeuert hat, zahlt die Gebäudeversicherung des geschädigten Hauseigentümers bzw. die der Wohnungseigentümergemeinschaft. Folgekosten, beispielsweise durch Löschwasser, sind ebenfalls mitversichert. Für Schäden an der Einrichtung und nicht am Gebäude ist die Hausratversicherung zuständig.
„Nehmen Sie Silvester als Anlass, überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen und sehen Sie sich die Versicherungsbedingungen im Detail an”, rät Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum. „So können Sie sich vor bösen Überraschungen schützen.” Beim Wohnungseigentum ist die Gebäudeversicherung zwar Gemeinschaftssache, doch um eine Hausratversicherung muss sich jeder Eigentümer selbst kümmern, wenn er eine solche wünscht.
Lautes Feiern bis in die Puppen?
Viele lassen es an Silvester so richtig krachen und feiern bis in den Morgen hinein. Gegebenenfalls sollten Wohnungseigentümer prüfen, ob in ihrer Hausordnung etwas zum Thema Silvester steht, empfiehlt Wohnen im Eigentum. Besonders in Mehrfamilienhäusern gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Für eine gutes Miteinander ebenfalls empfehlenswert: Am besten die Nachbarn vorher informieren, dass es lauter werden könnte.
Alle WiE-Tipps für die Silvesternacht:
- Fenster und Türen geschlossen halten, damit keine Blindgänger in Wohnung oder Haus landen
- Leicht brennbare Gegenstände oder Materialien vom Balkon oder der Terrasse räumen
- Autos möglichst gut geschützt parken, am besten in einer Garage, unter einem Carport oder in einer ruhigen Straße
- Die gesetzlichen Regeln für Feuerwerke, die vor Ort gelten, einhalten
- Gebrauchsanweisungen, die auf den Feuerwerkskörpern angegeben sind, beachten
- Rücksicht auf die Nachbarn nehmen
- Keine Raketen aus dem Fenster, von Balkonen oder vom Hausdach auf die Straße werfen.
- Haustiere nicht allein lassen und ggf. die Rollläden herunterlassen
Wohnen im Eigentum e.V. ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de