Nach Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Mainz, Köln, Bonn und Aachen nun auch Essen und Gelsenkirchen: Immer mehr Städte in Deutschland bekommen gerichtlich attestiert, dass sie zu wenig für saubere Luft tun. Mit dem jüngsten Urteil gegen die Luftreinhaltepläne wurde erstmals auch eine Autobahn, die A40 im Ruhrgebiet, mit einem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge belegt – eine neue Dimension, denn damit ist nicht mehr nur eine Hauptstraße in einer beliebigen Großstadt, sondern eine Hauptverkehrsader in NRW betroffen.
Die Reaktion der politisch Verantwortlichen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen fiel nahezu einmütig aus: Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW zeigte sich „von der Härte des Urteils sehr überrascht“ und will in Berufung gehen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nannte die Entscheidung „unverhältnismäßig“, die FDP-Fraktion im Bundestag sogar „völlig unverhältnismäßig“. Die SPD verabschiedete als Teil der schwarz-roten Bundesregierung noch am gleichen Tag neue Vorgaben mit, die Fahrverbote erschweren sollen, indem sie diese bis zu einer bestimmten Stickoxid-Belastung einfach für „nicht verhältnismäßig“ erklären, obwohl der Grenzwert überschritten wird.
Die Aussagen lassen eine merkwürdige Auffassung von der deutschen Gerichtsbarkeit erkennen und ziehen deren Unabhängigkeit in Zweifel. Damit wird auch das Ansehen des Rechtsstaats beschädigt. Tatsächlich sind weder das Urteil, das auf Recht und Gesetz basiert, noch die Grenzwerte, die im Übrigen schon seit Jahren gelten, „unverhältnismäßig“, sondern einzig und allein die Reaktion der politisch Verantwortlichen. Sie haben viel zu lange weggeschaut und weder auf kommunaler, noch auf Landes- oder Bundesebene vernünftige Konzepte entwickelt, die einerseits Mobilität garantieren und andererseits für saubere Luft sorgen. Dabei handelt es sich im Übrigen nicht um eine Bagatelle. Jährlich sterben alleine in Deutschland zehntausende Menschen an den Folgen von Ozon, Stickoxiden oder Ruß in der Atemluft. Und natürlich geht es dabei auch um Klimaschutz.
Die Gerichte zwingen die Politik endlich zum Handeln, denn offensichtlich wird nur unter dem Druck von Urteilen etwas getan. Warum hat zum Beispiel die Stadt Aachen nicht schon früher ihre Busflotte auf Elektromobilität umgestellt, wie sie es nun als Kernstück eines neuen Luftreinhalteplans perspektivisch in Aussicht stellt? In der Elektromobilitätsstadt Aachen, der Heimat von Streetscooter und e.GO, ist das beschämend. Und – um in Aachen zu bleiben: Das Desaster um die abgelehnte Campusbahn fällt der Stadt heute natürlich auch auf die Füße.
Mobilität in Deutschland bedeutet in erster Linie Auto-Mobilität. Doch ist die wirklich die sinnvollste Antwort auf die Frage, wie man möglichst flexibel, schnell und zuverlässig von A nach B kommen kann? Ein gut funktionierender, pünktlicher und bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr, ein gut ausgebautes, sicheres Radwegenetz, Carsharing-Konzepte mit Elektroautos, gut funktionierende Mitfahrer-Börsen für Pendler – Ideen gibt es längst. Es fehlt am politischen Willen, diese konsequent zu verfolgen und zu finanzieren. Statt sich zu überlegen, wie die Zahl der Fahrzeuge auf den Straßen verringert werden könnte, macht Verkehrsminister Scheuer aus der Dieselkrise auch noch ein Förderprogramm für die Automobilindustrie. Absurd!
Eine autofreie Innenstadt ist übrigens durchaus lukrativ: Flaniert man nicht viel lieber ungestört durch Straßen und Gassen? Wie angenehm das sein kann, erfährt man zum Beispiel in Maastricht.
Es werden wohl leider noch weitere Urteile folgen müssen, bis in Deutschland ein Umdenken einsetzt. Für Düren ist ein Verfahren anhängig, demnächst stehen Gerichtsverhandlungen in Dortmund und Bochum an, auch in Freiburg hat die Deutsche Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan geklagt. Und das sind nur einige Beispiele.