Landgericht Berlin verhängt Ordnungsgeld – ersatzweise Ordnungshaft gegen Facebook

Hamburg/Berlin (ots) – Facebook hatte die Sperre eines Users trotz einstweiliger Verfügung des Gerichts nicht aufgehoben und das gerichtliche Verbot ignoriert.

Facebook gerät juristisch weiter unter Druck. Auf Antrag von Rechtsanwälte Steinhöfel verhängte das Landgericht Berlin mit am 07.11.2018 zugestelltem Beschluss vom 02.11.2018 (6 O 209/18) erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Unternehmen – ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000 EUR einen Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an seinen Geschäftsführern. Der Grund: „Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen Verfügung…enthaltenen Unterlassungsverpflichtung…“.

Der Fall: Am 9. Juli sperrte Facebook den Nutzer Gabor B., weil er eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die von Kevin M. als „Nazischlampe“ beschimpft worden war. Gabor B. schrieb, diese Beleidigung sei nicht gerechtfertigt. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage. Das Landgericht Berlin (6 O 209/18 v. 19.07.2018) verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die einstweilige Verfügung wurde Facebook am 01.08.2018 rechtswirksam an die richtige Adresse zugestellt. Das Kammergericht (20 W 53/18 v. 16.10.2018) hatte das hiergegen gerichtete Rechtsmittel von Facebook als „unzulässig“ verworfen. Facebook hob die Sperre dennoch erst am 08.08.2018 auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage abgelaufen waren.

Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem Ordnungsmittel „sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird.“

„Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert“, sagt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. „Auch Facebook wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird.“

Rechtsanwälte Steinhöfel hatten für ihren Mandaten Gabor B. – als ersten Nutzer überhaupt – bereits Anfang des Jahres eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt, weil dessen Inhalte gelöscht und er daraufhin 30 Tage gesperrt wurde. Gegen zwei weitere nachfolgende Löschungen und Sperrungen Gabor Bs. wurden ebenfalls einstweilige Verfügungen erwirkt.

 

Über Rechtsanwälte Steinhöfel

Der Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten und bekanntesten deutschen Wettbewerbs- und Medienrechtler. Weitere Kernbereiche seiner 1989 gegründeten Kanzlei sind Rechtsfragen des Internets und E-Commerce. Steinhöfel kann auf Erfahrungen aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die häufig über mehrere Instanzen geführt wurden – bis heute brachte er weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Steinhöfel, der zudem als Publizist und Blogger tätig ist, setzt sich seit Jahren für die Meinungsfreiheit, insbesondere in sozialen Netzwerken, ein und gilt als vehementer Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Auf der von ihm ins Leben gerufenen Seite „Facebook-Sperre – Wall Of Shame“ dokumentiert er seit 2016 zahlreiche Fälle von zu Unrecht gesperrten Usern oder gelöschten Beiträgen sowie unterbliebenen Löschungen von strafbaren Kommentaren. Als erster deutscher Anwalt erwirkte er einstweilige Verfügungen gegen Facebook, die Löschungen und Sperrungen legitimer Inhalte verboten. Mehr unter www.steinhoefel.de sowie https://facebook-Sperre.steinhoefel.de

 

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