Von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden.
Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen.
Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Umweltdezernent Jens Palandt erklärt: „Anders als im vergangenen Jahr herrscht in der Region aktuell keine Dürre. Das ändert aber nichts daran, dass wir seit Jahrzehnten eine negative Wasserbilanz haben. Die Grundwasserkörper sind durch vielfältige Nutzungen überlastet und teilweise erschöpft. Das Grundwasserdargebot, also die vorhandene Grundwassermenge, erholt sich durch ein einmaliges Hochwasserereignis nicht nachhaltig, sondern befindet sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Wir sorgen vor, handeln verantwortungsvoll und denken langfristig: Jeder Liter Wasser, den wir heute nicht verschwenden, hilft uns, wenn sich die Situation mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter verschärft.“
An extrem heißen Tagen ist es ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll, in den Mittags- und Nachmittagsstunden zu bewässern, wenn die Verdunstungsverluste am größten sind.