E-Scooter Problematik im Fokus der Polizei

Die Problematik rund um E-Scooter nimmt zu: Die jüngsten Verkehrsunfallstatistiken weisen eine steigende Zahl von Unfällen im Zusammenhang mit E-Scootern aus. Diese Entwicklung macht deutlich, dass E-Scooter fest im urbanen Verkehrsraum verankert sind und sowohl von Fahrerinnen und Fahrern als auch von anderen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Vor dem Hintergrund dieser Beobachtungen appelliert die Polizei Garbsen an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu größter Vorsicht, Respekt im Miteinander und der Einhaltung vorhandener Regeln, um Verletzungen und Beeinträchtigungen zu minimieren.

Rechtliche Einordnung:

  • E-Scooter dürfen nur von Personen ab 14 Jahren gefahren werden.

  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

  • Das Fahren auf Gehwegen ist verboten – E-Scooter sind ausschließlich auf Radwegen, Fahrradstraßen oder Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h erlaubt.

  • Es besteht keine Helmpflicht, dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.

  • E-Scooter müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen und ein gültiges Versicherungskennzeichen führen.

  • Die Mitnahme einer weiteren Person ist streng verboten