Am Samstag, 09.11.2024, äußerte sich ein Redner auf einer Versammlung in Hannover offenkundig deutlich antisemitisch, indem er physische Gewalt gegen Jüdinnen und Juden billigte.
Die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte reagierten umgehend. Die Leitung der Versammlung wurde unmissverständlich angewiesen, diese und ähnliche Aussagen zu unterbinden, da sie den Tatbestand des §140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) verwirklichen dürften. Der Versammlungsleitung wurde zudem unmissverständlich mitgeteilt, dass bei weiteren Verstößen darüberhinausgehende polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Präsidentin der Polizeidirektion Hannover Gwendolin von der Osten bezieht dazu Stellung:
„Die Polizei positioniert sich klar und eindeutig gegen jedwede Form des Antisemitismus. Es wurden daher auch umgehend alle rechtlich gebotenen und möglichen Maßnahmen ergriffen. Die Einsatzkräfte haben somit nach der geltenden Rechtslage gehandelt. Daran sind wir als Exekutivorgan gebunden.“
Die in Rede stehenden Äußerungen werden nunmehr umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover zur Prüfung übersandt.