Kündigung oder Vertragsende? – Agentur für Arbeit anrufen!

Wer schon weiß, dass sein Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder gekündigt wurde – meldet sich arbeitsuchend. Diese Arbeitssuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Wer kurzfristig gekündigt wird, muss sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden.

Die Arbeitssuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann und dann auch eine ggf. notwendige Arbeitslosmeldung terminieren kann.

Wir empfehlen die Arbeitssuchendmeldung online, schriftlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) zu erledigen. Ab dann übernehmen wir die Terminvergabe nach Absprache. Auch für eine Arbeitslosmeldung bzw. Identifizierung mit Personalausweis vergeben wir einen Termin.

Eine Arbeitslosmeldung muss spätestens mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich erfolgen. Erst ab dann kann Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Wegen der andauernden Pandemie bieten wir Termine an. Damit wollen wir längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermeiden.

Unsere Servicezeiten, in denen wir Termine anbieten:

  • Mo-Mi  8 – 15.30 Uhr
  • Do       8 – 18.00 Uhr
  • Fr         8 – 12.00 Uhr

Sowie darüber hinaus nach individueller Absprache auch früh am Morgen oder spät nachmittags.

Die persönliche Arbeitslosmeldung wäre darüber hinaus auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Unsere Öffnungszeiten, in der Hauptagentur, Brühlstrasse 4 sind: Mo, Di, Do, Fr von 8 -12 Uhr, Mittwoch ist geschlossen. Die Zeiten für unsere Geschäftsstellen können davon abweichen.

Hintergrund:

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos gemeldet haben.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices

 

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

 Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

 Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de