Die Region Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht verlängert. Damit besteht ab sofort keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Nordufer und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer des Maschsee und an der Promenade des Steinhuder Meers. Auch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in Treppenhäusern besteht nicht mehr. Die Regelungen zur Maskenpflicht, die sich aus der Landesverordnung ergeben, gelten natürlich weiterhin. Grundsätzlich gilt: Dort, wo kein ausreichender Abstand gehalten werden kann, sorgsam sein und im Zweifelsfall eine Maske aufziehen.