Garbsen, Greensill: Rechnungsprüfungsamt legt Bericht vor

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) über die Prüfung von Geldanlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Garbsen (SEG) bei der Greensill Bank AG ist heute vorgelegt worden.

Die Zusammenfassung des 11-seitigen Berichts lautet:

  • „Bei der Geldanlage der SEG bei der Greensill Bank AG wurde entsprechend den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen gehandelt.
  • Geldanlagen dürfen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung vom Bürgermeister vorgenommen werden, der Rat muss nicht beteiligt werden.
  • Anlagen bei Banken ohne Einlagensicherung für Kommunen sind zulässig, wenn die Sicherheit der Anlage bei lebensnaher Betrachtung gegeben ist.
  • Für zukünftige Geldanlagen sollte der Rat eine Anlagerichtlinie erlassen, damit die Anlagen in seinem Sinne erfolgen.
  • Der Bürgermeister durfte für die SEG ein Konto bei der Greensill Bank AG eröffnen.
  • Die kaufmännische Leitung der SEG durfte die Anlageentscheidung für die Gelder bei der Greensill Bank AG treffen.
  • Die Anlage der Gelder bei der Greensill Bank AG erfolgte entsprechend den Richtlinien der Stadt Garbsen und war zulässig.
  • Im Sinne einer Risikostreuung war der Anteil der Gelder die bei der Greensill Bank AG angelegt wurden nach Anlage der letzten Tranche von 6 Millionen Euro zu hoch. Die Vorgaben der ADA 20/50.80 sind hier nicht eindeutig und sollten nachgebessert werden.“

Der vollständige Prüfbericht ist öffentlich im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Garbsen als Anlage der Informationsvorlage 092/2021 einsehbar – und zwar HIER.