Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) über die Prüfung von Geldanlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Garbsen (SEG) bei der Greensill Bank AG ist heute vorgelegt worden.
Die Zusammenfassung des 11-seitigen Berichts lautet:
- „Bei der Geldanlage der SEG bei der Greensill Bank AG wurde entsprechend den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen gehandelt.
- Geldanlagen dürfen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung vom Bürgermeister vorgenommen werden, der Rat muss nicht beteiligt werden.
- Anlagen bei Banken ohne Einlagensicherung für Kommunen sind zulässig, wenn die Sicherheit der Anlage bei lebensnaher Betrachtung gegeben ist.
- Für zukünftige Geldanlagen sollte der Rat eine Anlagerichtlinie erlassen, damit die Anlagen in seinem Sinne erfolgen.
- Der Bürgermeister durfte für die SEG ein Konto bei der Greensill Bank AG eröffnen.
- Die kaufmännische Leitung der SEG durfte die Anlageentscheidung für die Gelder bei der Greensill Bank AG treffen.
- Die Anlage der Gelder bei der Greensill Bank AG erfolgte entsprechend den Richtlinien der Stadt Garbsen und war zulässig.
- Im Sinne einer Risikostreuung war der Anteil der Gelder die bei der Greensill Bank AG angelegt wurden nach Anlage der letzten Tranche von 6 Millionen Euro zu hoch. Die Vorgaben der ADA 20/50.80 sind hier nicht eindeutig und sollten nachgebessert werden.“
Der vollständige Prüfbericht ist öffentlich im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Garbsen als Anlage der Informationsvorlage 092/2021 einsehbar – und zwar HIER.