Jobcenter erstattet Kosten für Computer & Tablets ab 1.1.21

Das Jobcenter Region Hannover übernimmt rückwirkend ab 1. Januar 2021 Kosten für Computer und Tablets, die für den pandemiebedingten Distanz-Unterricht notwendig sind. Anspruch haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und bislang nicht über entsprechende Geräte im Haushalt verfügen.

Es können in der Regel Kosten bis zu 350,00 Euro pro Kind übernommen werden. Dies beinhaltet Computer oder Tablets mitsamt des benötigten Zubehörs, wie zum Beispiel einen Drucker pro Haushalt oder Tastaturen.

Der Antrag kann formlos beim Jobcenter Region Hannover gestellt werden. Bei Bedarf steht ein Antragsvordruck auf der Internetseite www.jobcenter-region-hannover.de zur Verfügung.

Sollte nach dem 1. Januar 2021 bereits ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt worden sein, der abgelehnt wurde oder für den statt des beantragten Zuschusses die Gewährung eines Darlehens angeboten wurde, sollte das Jobcenter Region Hannover kontaktiert werden. So kann geprüft werden, ob die Kosten rückwirkend erstattet werden können.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Bescheinigung der Schule benötigt, dass kein Gerät ausgeliehen werden kann. Dies kann alternativ auch auf dem Antragsvordruck von der Schule bestätigt werden. Bei Kosten über 150 Euro ist im Nachhinein ein Kaufnachweis einzureichen, zum Beispiel der Kassenbeleg oder eine Rechnung.

Fragen beantwortet das Jobcenter Region Hannover über das Bürgertelefon unter 0511 6559-2299 oder per E-Mail unter jobcenter-region-hannover.corona-hilfe@jobcenter-ge.de.