Aktion für kostenlose Kastration von Katzen wird fortgesetzt

Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass seit Anfang November das dritte Katzenschutzprojekt zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen stattfindet. Mit der Kastration von Katzen und Katern soll die Population freilebender Katzen reguliert und somit nachhaltig das stetig wachsende Elend der Tiere verringert werden. 

Die Kastration ist nur im Zeitraum bis zum 14. Dezember 2020 von in Niedersachsen niedergelassenen Tierärzten durchzuführen. Die Katzenüberbringer bestätigen bei der Abgabe des Tieres schriftlich, dass die zu kastrierende Katze bei der Gemeinde als Fundtier gemeldet worden ist und es sich nach eigener Kenntnis um eine besitzerlose Katze handelt. Das Alter der zu kastrierenden Katzen muss über vier Monaten liegen.

In den ersten beiden Projekten im Jahr 2018 wurden 5.028 verwilderte Katzen und Kater kastriert und registriert. Gleichzeitig wurde das Thema der Fundkatzen und der verwilderten Hauskatzen sowie deren Betreuung in Tierheimen und durch ehrenamtlich betreute Futterstellen in vielen Städten und Gemeinden grundlegend bearbeitet. Die Städte und Gemeinden nahmen sich zunehmend der Thematik an und appellieren dabei auch an die Verantwortung der privaten Katzenhalter.

In vielen Gemeinden und Städten – zuletzt beispielsweise in Hannover und Garbsen – wurden Katzenschutzverordnungen erlassen, die durch die verpflichtende Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen die wildlebenden Katzenpopulationen dezimieren und damit das Elend der Straßen-Katzen nachhaltig verhindern.

Wildlebende Katzen sind Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, weggelaufen oder in vielfacher Generation geboren worden sind und denen sich keine Besitzer zuordnen lassen. Die Katzen sind oftmals durch fehlende regelmäßige und ausgewogene Fütterung und Pflege in einem schlechten Gesundheits- und Ernährungszustand und leiden vielfach unter Parasiten sowie Verletzungen. Infektionskrankheiten können sich aufgrund der schlechten gesundheitlichen Verfassung und fehlender Impfungen besonders gut ausbreiten. Somit sind auch Freigängerkatzen aus Katzenhaushalten gefährdet.

Katzenhalter werden daher gebeten, insbesondere ihre Kater bei Freigang kastrieren zu lassen, da ein Kater mehrere freilebende Katzen decken kann und somit erheblich zur Vermehrung der wildlebenden Populationen beiträgt, ohne dass Katzenhalter davon etwas mitbekommen.

Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit einer Projektzuwendung in Höhe von 300.000 Euro an der Aktion. Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Tierschutzbunds und die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Tierschutzbunds spenden insgesamt 25.000 Euro, der Verein Tasso Haustierzentralregister 15.000 Euro. Der Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine stellt 15.000 Euro und der Bund gegen Missbrauch der Tiere 10.000 Euro zur Verfügung. Die behandelnden Tierärzte spenden pro Katze 25 Euro der Behandlungskosten. Die Mittel fließen in einen Förderfonds, der von der Tierärztekammer Niedersachsen verwaltet wird.

Insgesamt könnten bis zu 4.000 Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Auf der Internetseite der Tierärztekammer wird für Tierarztpraxen zu lesen sein, wieviel Geld tagesaktuell noch im Förderfonds vorhanden ist. Sofern die finanziellen Mittel im Förderfonds zu erschöpfen drohen, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Niedersachsen beendet werden.