Öffentliche Zustellung des Jobcenters erfolgt künftig über das Internet

Ab Montag, 26. Oktober 2020, macht das Jobcenter Region Hannover öffentliche Zustellungen im Internet bekannt. Das geschieht über öffentliche Bekanntmachung unter www.jobcenter-region-hannover.de/zustellung.
Eine öffentliche Zustellung ist erforderlich, wenn ein Empfänger anders nicht erreicht werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Aufenthaltsort unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter nicht möglich ist. Dann fordert das Jobcenter den Empfänger über eine öffentliche Bekanntmachung im Internet auf, das entsprechende Schriftstück im zuständigen Standort abzuholen.
Zwei Wochen nach der Veröffentlichung wird die Benachrichtigung gelöscht. Das Schriftstück gilt dann rechtlich als zugestellt.
Bislang erfolgte die öffentliche Bekanntmachung durch Aushänge in Schaukästen in den Jobcenter-Standorten. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zu allen Standorten des Jobcenters in der Region Hannover jedoch nur mit Termin oder in Notfällen möglich.
„Wir haben im Vorfeld verschiedene Möglichkeiten der Veröffentlichung geprüft“, sagt Caren Gospodarek-Schwenk, Mitglied der Geschäftsführung Jobcenter Region Hannover. „Die öffentliche Bekanntmachung im Internet ist in der Praxis für unsere Leistungsberechtigten am besten geeignet. Wir stellen sicher, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.“
– Jobcenter Region Hannover