Bedingung für eine Quarantäne

Angesichts der aktuellen Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen weist die Region Hannover auf Folgendes hin:

Im Fall einer Covid-19-Erkrankung im sozialen Umfeld werden Menschen nur dann unter Quarantäne gestellt, wenn sie innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlich und unmittelbar Kontakt mit dem oder der Infizierten hatten, dabei den Sicherheitsabstand von 2 Metern unterschritten haben und der Kontakt länger als insgesamt 15 Minuten dauerte. Ein Betrieb oder eine Bildungseinrichtung muss nicht pauschal geschlossen werden, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter positiv auf Covid-19 getestet wird. Für Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen besteht jedoch eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn ein Covid-19-Verdacht in der Einrichtung auftritt.