Garbsen: Tagesmütter erhalten ihr Geld weiter – Eltern müssen nicht zahlen

Im April erhebt die Musik- und Kunstschule der Stadt Garbsen keine Gebühren. Tagesmütter, die wegen der Allgemeinverfügung der Region Hannover ihre Betreuung aktuell nicht anbieten dürfen, erhalten weiter ihre Leistungen. Beides hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen im Umlaufverfahren beschlossen.

Dass für die städtische Musik- und Kunstschule im April keine Unterrichtsgebühren für gebuchte Kurse und Musikschulunterricht erhoben werden, soll für die Ausfälle des städtischen Angebots für März und April entschädigen. Über die Vorgehensweise in den Folgemonaten wird jeweils monatsweise entschieden.

Die Tagesmütter erhalten ihr Geld monatsweise solange weiter, solange sie daran gehindert sind, ihre Betreuung anzubieten. Gleichzeitig verzichtet die Stadt auf die Erhebung von Kostenbeiträgen der Eltern für die Betreuung. Sofern eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, sind die üblichen Gebühren von den Sorgeberechtigten zu entrichten.

Diese Regelung betrifft auch die Tagespflegepersonen aus den umliegenden Kommunen, die Kinder aus Garbsen betreuen. Auch hier wird auf eine Gebühr für die ausgefallene Betreuung entsprechend der Allgemeinverfügung verzichtet.