Die Stadt Garbsen ist heute Nachmittag von der Region Hannover aufgefordert worden, die Umsetzung der heute vom Niedersächsischen Sozialministerium verfügten weitergehenden Schließung gastronomischer Betriebe zu übernehmen. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Die Schließung gilt zunächst bis zum 18. April. Land und Region hatten erst im Laufe dieser Woche die Schließung von Restaurants ab 18 Uhr veranlasst.
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind laut Region „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und dergleichen“.
Ausgenommen sind der Außerhausverkauf und die Lieferung von Speisen für den täglichen Bedarf nach Bestellung über Telefon oder Internet. Die gastronomischen Betriebe müssen ihre Kunden zudem darauf hinweisen, dass ein Verzehr nicht direkt vor Ort erlaubt ist – mindestens 50 Meter Abstand sind einzuhalten.