Garbsen: Schiedsperson gesucht

Die Stadt Garbsen sucht eine Schiedsperson für den Bereich Garbsen I, dazu zählen Altgarbsen, Auf der Horst, Havelse und Garbsen-Mitte. Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Garbsen zunächst für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Bewerben kann sich jeder, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Bezirk des Schiedsamtes wohnt und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Wer Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes hat, wird gebeten, dies formlos per E-Mail an emerson-volker.krischanitz@garbsen.de mitzuteilen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar. Ansprechpartner zum Thema ist Emerson-Volker Krischanitz von der Ordnungsabteilung, erreichbar unter Telefon (0 51 31) 70 72 47. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es im Internet auf www.schiedsamt.de und auf www.bds-hannover-bueckeburg.de.