Am morgigen Mittwoch, 14.11., kommt in Berlin erstmals eine Bund-Länder-AG zusammen, um eine breite Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorzubereiten. Für die große Gruppe der Wohnungseigentümer, der nahezu 25 % aller Wohnungen in Deutschland gehört, ist diese Reform von eminenter Wichtigkeit. Denn das Gesetz gibt den Rechtsrahmen für ihr Eigentum vor, ist Rüst- und Werkzeug für die Organisation der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, aber veraltet und dringend modernisierungsbedürftig.
Das WEGesetz stammt aus dem Jahr 1951. Seither gab es erst „ein Reförmchen“ und eine größere Reform, obwohl sich der Wohnungssektor gravierend verändert hat. „Der Novellierungsstau ist nach 67 Jahren Stagnation erheblich“, sagt Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE).“Für unzählige Konflikte, die in der Praxis bestehen, liefert das Gesetz keine oder unzureichende Lösungen.“ Daher begrüßt WiE die Einsetzung einer Bund-Länder-AG für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Reform. Die Bund-Länder-AG soll bis Mitte nächsten Jahres Vorschläge für den Umfang der Reform und die Konkretisierung erarbeiten. Federführend sind das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesland Bayern. Ziel soll es sein, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums effizienter zu gestalten sowie bessere Rahmenbedingungen für Gebäudesanierungen, eMobilität und Barrierefreiheit zu schaffen.
Der Verbraucherschutzverband WiE hat bereits eine ausführliche Stellungnahme zu ersten Diskussionsentwürfen abgegeben mit einer Vielzahl eigener Verbesserungsvorschläge, siehe www.wohnungseigentumsgesetz.org. WiE bringt Vorschläge ein zur Effektivierung von Eigentümerversammlungen, zur Konkretisierung der Beiratstätigkeit, zu Vorgaben für die Jahresabrechnung und zum Vorgehen bei umfassenden Sanierungen. Darüber hinaus fordert WiE mehr Informations- und Auskunftsrechte sowie Mitwirkungsmöglichkeiten für die Wohnungseigentümer, um deren Eigentum es geht und die alle Maßnahmen tragen und bezahlen. Es muss mehr Transparenz für die Leistungen und Tätigkeiten der Verwaltungen vorgegeben werden. Den Verwaltungen ist eine angemessene Verantwortung sowie Haftung bei Kompetenzüberschreitungen und Pflichtverletzungen aufzuerlegen. „Nur mit einem solchen Gesamtpaket“, so Heinrich, „können umfangreiche Sanierungen angegangen werden, und nur so wird auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gewährleistet. Können Wohnungseigentümer die Einnahmen und Ausgaben der WEG besser planen und kontrollieren, ist dies auch im Sinne der Mieter, denn es hält die Nebenkosten stabil oder senkt sie und macht das Wohnen erschwinglicher.“
Ein Webportal unter www.wohnungseigentumsgesetz.org bündelt die Schritte zur Reform. Wohnungseigentümer finden dort die Diskussionsentwürfe mit den Stellungnahmen von Verbänden, die Beurteilung der Forderungen aus Verbrauchersicht und viele Hintergrundinformationen.
Wohnen im Eigentum e.V. ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de